Aus gegebenen Anlass , findet ihr anbei die nochmals aktualisierten Informationen zu der ab dem 01.07.2022 pflichtwerdende Meldung von Informationen zu Wohngrundstücken an das Finanzamt via ELSTER. Einzelheiten hierzu entnehmt bitte dem Flyer „Grundsteuerreform“.

Das bisher geplante Aufnahmeverfahren ausschließlich nur online durchzuführen, wurde nun nochmals korrigiert, sodass bei `besonderem Grund` dies auch schriftlich via Antrag erfolgen kann.

Solltet ihr hierzu weitere Informationen benötigen , so wendet euch gern an das Amt Büchen bzw. eure Vertrauensperson in der Gemeindevertretung.

Flyer „Grundsteuerreform“

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